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Erbrecht und Nachlassplanung

Unsere Anwältinnen und Anwälte im Erbrecht beraten Private und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Erbrechts sowie der Nachlass- bzw. Vermögensplanung:

  • Beratung bei der Erbfolgeplanung
  • Redaktion und Überprüfung von Erbverträgen, Eheverträgen, Testamenten sowie Vorsorgeaufträgen
  • Tätigkeit als Willensvollstrecker (Testamentsvollstrecker)
  • Unterstützung von Erben bei der Erbberufung (Sicherungsmassnahmen, Ausschlagung) sowie der Rechtsverfolgung (Erbschafts-, Ungültigkeits-, Herabsetzungs-, Ausgleichungs-, Erbteilungsklage)
  • Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge sowie der Nachfolgeplanung bei Familienunternehmen
  • Vertretung in allen erbrechtlichen Belangen vor Gerichten und Behörden

Honorar / Konditionen