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Strafrecht und Strassenverkehrsrecht

Unsere Anwältinnen und Anwälte (Strafverteidiger, Geschädigtenvertreter) beraten und vertreten beschuldigte Personen, die Privatklägerschaft, Opfer und geschädigte Personen im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, im Zwangsmassnahmeverfahren (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie im erstinstanzlichen Haupftverfahren bzw. im Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Personen im Administrativverfahren vor den Verwaltungsbehörden (Strassverkehrsamt):

  • Beratung und Vertretung von Privatpersonen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, des Strassenverkehrsrechts sowie des Jugendstrafrechts
  • Redaktion von Strafanzeigen und Strafanträge sowie Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts
  • Vertretung in sämtlichen Bereichen des Strassenverkehrsrechts (Administrativverfahren [z.B. Entzug des Führerausweises] und Strafverfahren)


Honorar / Konditionen