Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Firmengründungen
Unsere Anwältinnen und Anwälte bieten Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an:
- Gründung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) sowie anderen Rechtsträgern (Verein, Stiftung, Genossenschaft)
 - Umfassende Unterstützung bei Ihrer Firmengründung (Erstellung Businessplan, Vorbereitung Gründungsunterlagen, Anmeldung Handelsregister, Anmeldung bei der MWST, etc.)
 - Übernahme der Funktion eines Rechtsdienstes für KMU
 - Gewährung von Gesellschaftsdomizilen
 - Prüfung und Redaktion von Statuten, Aktionärbindungsverträgen, Gesellschaftsverträgen und sämtlichen Gründungsdokumenten
 - Prüfung und Redaktion von kommerziellen Verträgen (z.B. Kauf-, Vertriebs-, Factoring-, Werk-, Dienstleistungsverträge)
 - Vertretung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts vor Gerichten und Behörden (z.B. Verantwortlichkeitsklagen)